Vermittleraufsicht
Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht
Mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen die Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der neuen Regelung ist neben den verschärften Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern die Schaffung eines zentralen Registers. Für ungebundene Versicherungsvermittler (Makler und Broker) ist der Registereintrag obligatorisch; sowohl für die juristischen wie natürlichen Personen. Alle übrigen Versicherungsvermittler (Kundenbetreuer im Auftrag der Versicherungsgesellschaften) haben das Recht, sich ins Register eintragen zu lassen. Möchten Sie mehr über die Bundesaufsicht und über die gesetzlichen Grundlagen erfahren? Dann klicken Sie hier: Vermittlerportal
Da wir als Versicherungsvermittler (Makler/Broker) im Sinne des Gesetzes gelten, fallen wir auch unter die Registrierungspflicht. Im Register sind wir als ‚juristische Person‘ unter der Nummer 11965 eingetragen. Auch unsere Kundenberater sind zusätzlich als ’natürliche Personen‘ eingetragen. Die entsprechende Register-Nummer finden Sie im Menüpunkt „Mitarbeiter“.
Informationspflicht
Die gesetzliche Informationspflicht an unsere Kunden beinhaltet folgende Punkte:
- Wer ist ihr Kundenberater
- Mit welchen Gesellschaften bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen
- Wer ist der Firmenverantwortliche
- Umgang mit Ihren Personendaten (Datenschutz)
Gesellschaftsliste
Hier können Sie immer die aktuelle Liste einsehen, mit welchen Gesellschaften wir eine mündliche oder schrifltiche Zusammenarbeitsvereinbarungen besitzen: